AGB - Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Regelungsbereich der AGB

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der Schweisstechnik GmbH, die nachfolgend nur noch „Gesellschaft“ genannt wird und natürlichen Personen, soweit es sich bei diesen nicht um Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, juristischen Personen, Körperschaften und Unternehmen.

§ 2 Produktangebote

Die Gesellschaft bietet ihre Produkte in den Geschäfts­räumen, im Rahmen von Außendienstaktivitäten und im Rahmen eins Onlineshop an. Der Verkauf von Produkten im Onlineshop ist Geschäfts- und Bestandskunden vorbehalten.

§ 3 Angebot / Vertragsschluss

  • Alle im Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich der Gesellschaft entstehenden und abzuschließenden Verträge kommen ausschließlich mit der Gesellschaft zu Stande.
  • Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt keine Willenserklärung der Gesellschaft und daher kein Angebot im Sine des § 145 BGB dar. Bei allen im Onlineshop enthaltenen Produkten und Darstellungen handelt es sich um eine Aufforderung der Gesellschaft an den Kunden, gerichtet auf die Abgabe einer Willenserklärung. Sämtliche Angebote sind grundsätzlich freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, es sein denn, zwischen der Gesellschaft und dem Kunden ist etwas anderes vereinbart worden.
  • Im Rahmen der Darstellung der Produkte im Onlineshop sind Irrtümer ausdrücklich vorbehalten.
  • Durch die Betätigung des Buttons „Bestellung abschicken“ im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Im Anschluss an den Bestellvorgang erhält der Kunde eine entsprechende Auftragsbestätigung per E-Mail, mit welcher der Kaufvertrag wirksam wird.
  • Für alle Vertragsabschlüsse außerhalb des Onlineshops gilt, dass der jeweilige Vertrag erst dann wirksam wird, wenn die Gesellschaft eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat.

§ 4 Preise

  • Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Bei allen dargestellten Preisen sind die Kosten für die Lieferung, Verpackung und Versand nicht inbegriffen. Ab einem Waren­bestellwert von 200 Euro netto erfolgt die Lieferung kostenfrei.
  • Für die Kosten der Verpackung wird eine Pauschale in Höhe von 2,50 Euro, für die Kosten des Versandes eine Pauschale in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
  • Im Einzelfall werden darüber hinausgehende Kosten für Verpackung und Versand erhoben, wenn die Art und Weise der Produkte, die Sicherheit der Versendung oder der Lieferwunsch des Kunden dieses erforderlich machen.

§ 5 Lieferung

  • Die Gesellschaft liefert die bestellten Produkte an die seitens des Kunden angegebene Lieferadresse.
  • Darüber hinaus können die bestellten Produkte zu den regulären Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft abgeholt werden
  • Im Falle des Absatz 1 geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit der Übergabe der Sache an den Lieferanten oder Versandunternehmer über. Diese gilt selbst dann, wenn sich die Gesellschaft zur Versendung oder Auslieferung eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bedient.

§ 6 Zahlung und Bonitätsprüfung im Einzelfall

  • Alle bestellten Produkte sind sofort nach dem Erhalt zur Zahlung fällig. Es sei denn, es wurde auf schriftliche Bestätigung der Gesellschaft hin ein anderes Zahlungsziel vereinbart.
  • Die Zahlung der Produkte kann vorbehaltlich des Absatzes 3 durch Vorkasse, Rechnung oder Barzahlung erfolgen.
  • Die Gesellschaft behält sich – insbesondere bei Neukunden - ausdrücklich dass Recht vor, im Einzelfall eine Bonitäts­prüfung nach der Maßgabe des § 8 durchzuführen und einzelne Zahlungsmöglichkeiten auszuschließen. Bei Zurückweisung einer vom Kunden gewählten Zahlungsmethode, hat die Gesellschaft dem Kunden hierüber unmittelbare Mitteilung zu machen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, unmittelbar vom Kaufvertrag zurückzutreten.

§ 7 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

  • Dem Kunden steht im Hinblick auf die Zahlung des Kaufpreises für die bestellten Produkte ein Zurückbehaltungsrecht wegen bestehender Gegenansprüche nicht zu.
  • Dem Kunden ist die Aufrechnung mit einer Gegenforderung nur gestattet, wenn diese unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 8 Datenschutz

  • Die personenbezogenen Daten des Kunden werden seitens der Gesellschaft in erster Linie zur optimalen Auftragsabwicklung abgespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn dieses wegen der Art und Weise der Bestellung notwendig ist, insbesondere wenn der Kunde im Einzelfall ein nicht vorrätiges Produkt direkt vom Hersteller geliefert haben möchte. Die so weitergegebenen Daten dürfen vom Empfänger lediglich zur Erfüllung seiner Aufgabe verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung der Informationen ist nicht zulässig.
  • Zum Zwecke der Bonitätsprüfung, die sich die Gesellschaft im Einzelfall vorbehält, und bei anderen berechtigten Interessen wird die Gesellschaft ggf. einen Adress- und Bonitäts­datenaustausch mit den Wirtschafts­infor­mations­diensten Creditreform Gelsenkirchen Sprenger + Hain KG, Kampstr.26, D-45899 Gelsenkirchen und BüRGEL Essen/Halle Schaltmann GmbH & Co. KG, Gärtnerstr.44, 45128 Essen durchführen. Der Kunde kann die Erlaubnis für die Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten jederzeit widerrufen, indem er der Gesellschaft eine entsprechende Nachricht schickt. Diese kann auf dem Postweg durch eine formlose Mitteilung an die Gesellschaft oder durch eine E-Mail an die oben genannte E-Mail Adresse erfolgen.

§ 9 Rügeobliegenheit

  • Der Käufer hat die Produkte unver­züglich nach der Ablieferung durch die Gesellschaft, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, der Gesellschaft unverzüglich Anzeige zu machen.
  • Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gelten die Produkte als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
  • Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt das jeweilige Produkt auch in Anbetracht dieses Mangels als genehmigt.
  • Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

§ 10 Gewährleistung

  • Im Falle eines Sachmangels gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, welche der Gesellschaft das Wahlrecht zugesteht, die Beseitigung des Mangels vorzunehmen oder ein mangelfreies Produkt zu liefern.
  • Bei dem Wahlrecht nach Absatz 1 sind die Interessen des Kunden und der Gesellschaft zu berücksichtigen.

§ 11 Garantien

  • Die Gesellschaft übernimmt für sämtliche Produkte weder eine Haltbarkeits- noch eine Beschaffenheitsgarantie.
  • Soll im Einzelfall seitens der Gesellschaft eine Garantie übernommen werden, so bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 12 Eigentum

  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich die Gesellschaft das vollständige Eigentum an allen verkauften Produkten vor.
  • Der Kunde und die Gesellschaft können für den Erwerb einzelner Produkte einen einfachen Eigentumsvorbehalt vereinbaren. In diesem Fall geht das Eigentum an den erworbenen Produkten erst mit der Zahlung der letzten Rate des Kaufpreises auf den Kunden über.
  • Im Einzelfall und nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschaft, kann zwischen der Gesellschaft und dem Kunden ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart werden, wonach der Kunde das unter Eigentumsvorbehalt erworbene Produkt an einen Dritten weiterveräußern kann. In den Fällen der Weiterveräußerung, Verbindung und Verarbeitung gilt, dass die neue Sache oder die daraus entstehende Forderung an die Stelle des bisherigen Eigentumsvorbehalts tritt. Sofern durch den Kunden eine Weiterveräußerung an einen Dritten stattfindet, der der Abtretung der Forderung widerspricht, haftet der Kunde weiterhin uneingeschränkt für die Erfüllung des Kaufpreises.
  • Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen gegenüber diesem Dritten, die aus der Weiterveräußerung resultieren, in Höhe des Kaufpreises, bei geleisteten Teilzahlungen in Höhe des noch offenen Kaufpreises, an die Gesellschaft ab.

§ 13 Haftung

  • Die Gesellschaft haftet gegenüber dem Kunden im Falle eines Sachschadens nicht für einfache und mittlere Fahrlässigkeit.

§ 14 Zwangsvollstreckung Dritter

  • Hat der Kunde mit einem Dritten einen Raumsicherungsvertrag oder eine Globalzession vereinbart, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass die unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Produkte nach Möglichkeit von den der Zession unterliegenden Gegenständen aufbewahrt werden und zwar insbesondere dann, wenn eine Vollstreckung des Dritten droht.
  • Findet die Zwangsvollstreckung eines Dritten statt, so hat der Kunde dem die Zwangsvollstreckung durchführenden Gerichtsvollzieher und dem Dritten gegenüber unmittelbar zu widersprechen und auf das Eigentum der Gesellschaft hinzuweisen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Gesellschaft über die drohende oder durchgeführte Zwangsvollstreckung unverzüglich zu informieren.

§ 15 Andere AGB

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht akzeptiert, wenn nicht im Vorfeld des Vertragsschlusses eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Besteht Unklarheit über die wirksame Einbeziehung solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist der Vertrag im Zweifel noch nicht wirksam geschlossen worden.

§ 16 Gerichtsstand

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen einem Kunden und der Gesellschaft ist der Sitz der Gesellschaft.

§ 17 Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird der Vertrag in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vertragstreue durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch im Falle einer Vertragslücke.
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